AGB
Nutzungsbedingungen
Mit der Nutzung dieses Informationsangebotes erkennen Sie die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen AGBs die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.
Urheberrechte
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Beschwerde und Schlichtungsstelle: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin
Tel: 0800 3696000, Mail: , Website: https://www.versicherungsombudsmann.de
Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zu Ihrer Verfügung.
Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen bitten wir Sie um Nachricht, da wir die Zimmer ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Sie bereithalten. Abreise sollte bis spätestens 11.00 Uhr erfolgen, da wir Ihnen ansonsten die weitere Nutzung nach Punkt 7.3 der AGBs berechnen müssen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Sollten gesetzliche Verordnungen den Aufenthalt wegen Corona verhindern werden die folgenden AGB´s entsprechend angepasst.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungs- und sonstigen Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. ebenso wie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Hotelaufnahmevertrag) des Hotel Schwarzwal-Resort Rößle, Kapellenweg 2, 79682 Todtmoos, Telefon: +49 7674 90 66 0, E-Mail: (nachfolgend „Hotel“) und seinen Kunden.
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Hotel-, Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Tageswellness-, Tagungs-, Veranstaltungs-, Hotelzimmervertrag. Wellness/Massagen
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
a)Zimmersowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
b) Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs oder ähnlichen Veranstaltungen
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB angewendet wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss und -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Bestätigung erfolgt von beiden Seiten in Schriftform.
2.2 Für alle Ansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß dem EU-Reiserecht in seiner jeweils gültigen Fassung.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Buchen von bestimmten Tisch-, Zimmernummern oder Stockwerken ist dabei nicht Teil der Hotelleistungen. Ebenfalls können die Zimmertypen von den Zimmerfotos und Grundrissen im Online- und Printbereich abweichen. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer.
Die gesetzlichen Bestimmungen des EU-Reiserechts finden in der gültigen Fassung Anwendung. Hier finden Sie Informationen zu einer Pauschalreise, Informationen zu Verbundene Reiseleistung
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.
Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Mahngebühren in Höhe von EUR 2,00 pro Mahnung zzgl. Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, als Sicherheitsleistung eine Kreditkartengarantie zu verlangen. Grundsätzlich erfolgt die Zahlung des Aufenthaltes vor Ort bei Abreise. Die gesetzlichen Bestimmungen des EU-Reiserechts finden in der gültigen Fassung Anwendung. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (no show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Bei Rücktritt des Kunden zwischen Buchungszeitpunkt und Eintreten der Stornierungsfrist ist das Hotel berechtigt dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen.
Bei Rücktritt des Kunden zu einem Zeitpunkt, der kürzer als
a) bis 5 Zimmer bis zu einem Rücktritt 14 Tage vor dem gebuchten Anreisetag
b) bis 20 Zimmer bis zu einem Rücktritt 28 Tage vor dem gebuchten Anreisetag
c) ab 20 Zimmer bis zu einem Rücktritt 42 Tage vor dem gebuchten Anreisetag
ist das Hotel berechtigt dem Kunden die in Ziffer 4.5, 4.6, 4.7 und 4.8 genannten Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen.
4.4 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für die jeweils ersparten Aufwendungen gemäß den Ziffern 4.5, 4.6, 4.7 und 4.8 pauschalisieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.5 Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
4.6 Tritt der Kunde erst zwischen 4.3.b) 28 Tage und 14 Tage bzw. 4.3.c) 42 Tage und 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
4.7 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.8 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen 4.3.b) 28 Tage und 14 Tage bzw. 4.3.c) 46 Tage und 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bis zu 10% des vereinbarten Zimmerkontingents können bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden.
5. Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
» Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
» Zimmer, Räume oder Veranstaltungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
» das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung oder Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
» der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes oder der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
» ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.3 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 90% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
7. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
7.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
7.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
7.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7.4 Der Kunde verpflichtet sich weiters, gekennzeichnete Rauchverbote zu beachten. Bei Verstoß wird eine Pönale von € 350,- für die Schadensbeseitigung durch Sonderreinigung vereinbart und in Rechnung gestellt.
8. Mitbringen und Verzehr von Speisen und Getränken
8.1 Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist im öffentlichen Bereich des Hotels nicht gestattet.
8.2 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
9. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
9.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
9.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
9.4 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
10. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
10.2 Mitgebrachte Dekorationsmaterialien haben den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
11. Haftung des Kunden für Schäden
11.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
12. Haftung des Hotels und Verjährung
12.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in Ziffer 10 und 12 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
12.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
12.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
12.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
12.5 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
13. Datenschutz
13.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Hotel zwecks Erfüllung der eigenen vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung in Form von Namen, Adresse und Kommunikationsdaten des Geschäfts- bzw. Wohnsitzes maschinenlesbar gespeichert. Diese Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 b DSGVO. Diese Daten werden ausschließlich zu eigenen Zwecken des Hotels gespeichert. Insbesondere werden sie in keiner Weise an unberechtigte Dritte übermittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten auf diese Weise erhoben und verarbeitet werden, sind berechtigt, beim Hotel Auskunft darüber zu verlangen, welche sie betreffenden Daten gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen vom Hotel die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten verlangen. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu
13.2 Die Datenschutzerklärung ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil dieser AGB und abrufbar unter https://www.hotel-roessle.de/datenschutz/#cont.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
14.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Landkreis Waldshut und das Regierungspräsidium Freiburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Landkreis Waldshut und das Regierungspräsidium Freiburg.
14.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Todtmoos, Februar 2026
in Anlehnung an die AGBH des Hotelverbands Deutschlands